Winkelschulen
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Als sogenannte Winkelschulen wurden Schulen bezeichnet, welche auf dem Bildungssektor nicht genehmigt waren. Die sogenannten „Winkelschulen“ hatten sich bereits um 1750 gegründet, da es in Meißen in dieser Zeit keine Schule mit Lehrplan gegeben hat.
Das hatte zur Folge, dass nicht als Lehrer ausgebildete Personen unterrichteten. Sie vermittelten in ihren Behausungen die Grundkenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen. Die Teilnahme am Unterricht war allerdings freigestellt. Beispielsweise hätten 1780 insgesamt 191 Knaben die städtische Lateinschule besuchen müssen, jedoch nur 20 hielten sich daran. Die restlichen Knaben gingen in die damals bestehenden 16 „Winkelschulen“.
In Meißen wurde 1800 durch die Konkurrenz der Winkelschulen sogar die Existenz der städtischen Lateinschule in Frage gestellt. Mit einem „Schulregulativ“ werden die „Winkelschulen“ bei Strafe von 5 Talern im Jahre 1825 schließlich verboten.[1]
Literatur
- Günter Naumann: Meißner Geschichte in Daten, Kreissparkasse Meißen, Druck: Druckerei Thieme, 1993.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Meißner Geschichte in Daten, Kreissparkasse Meißen, 1993, S. 84 und 93.