Wilhelm Emil Naumann
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Wilhelm Emil Naumann war der Inhaber der Weinessig- und Senffabrik Roessler & Co. in Meißen. Gegründet wurde die Fabrik 1857. Eine Handelserlaubnis wurde der Firma durch den Stadtrat zu Meißen am 17. August 1916 sowie am 12. Juni 1924 erteilt.
Produkte
Hergestellt wurden Essig, Tafelessig, Weinessig, verschiedene Mostrichs und „Meißner Senf“. Verkauft wurde sowohl in haushaltsüblichen Verpackungen als auch in Großverpackungen.
Hoflieferant
Bereits am 23. April 1900 bekam Emil Naumann den Titel „Hoflieferant Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Sachsen“ (später Friedrich August III.) verliehen. Nach dessen Thronbesteigung beantragte Emil Naumann am 27. Oktober 1904 die Fortführung bzw. Umwandlung des Prädikats. Eine Änderung war allerdings nicht möglich und das Ministerium des Königlichen Hauses in Dresden stellte Naumann anheim, nun das Prädikat eines „Königlichen Hoflieferanten“ zu beantragen. Naumanns entsprechender Antrag folgte daraufhin am 12. November 1904.
Nun fragte das Königliche Haus beim Königlichen Oberhofmarschallamt an, wie denn aktuell die Geschäftsbeziehungen zwischen der Königlichen Hofwirtschaft und der Firma Roessler & Co. in Meißen sind. Von dort gab es eine positive Antwort. Doch reichte die Antwort offenbar nicht aus, denn das Königliche Haus fragte damals auch beim Stadtrat zu Meißen an und forderte dort einen Bericht über den Antragsteller Emil Naumann an. Der Bericht vom Stadtrat zu Meißen wurde am 16. Dezember 1904 durch Dr. Max Ay verfasst. Auch hier fand man nur lobende Worte und befürwortete das Gesuch. Am 28. Dezember 1904 wurde schließlich Emil Naumann das Prädikat „Königlicher Hoflieferant“ durch König Friedrich August III. verliehen. Am 14. Januar 1905 zahlte Emil Naumann die Gebühren von 100,05 Mark ein und erhielt dafür die Urkunde ausgestellt.[1]
Literatur
- Akte im Hauptstaatsarchiv Dresden, 10711 Ministerium des Königlichen Hauses, Loc. 25, Nr. 18, Vol. XXII.
Einzelnachweise
- ↑ Akte im Hauptstaatsarchiv Dresden, 10711 Ministerium des Königlichen Hauses, Loc. 25, Nr. 18, Vol. XXII. S. 1 bis 14.