Werbeschilder verunstalteten das Stadtbild 1909

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Bekanntmachung durch Ausrufer.

Wahllos angebrachte Werbeschilder verunstalteten das Straßenbild 1909 an Häusern und Mauern der Altstadt von Meißen. An zu vielen Stellen musste man bereits von einer Verkleidung mit Werbetafeln in der hiesigen Gegend sprechen. Die Königliche Amtshauptmannschaft Meißen reagierte darauf mit der Bekanntmachung Nr. IV. vom 16. August 1909.

Hintergründe

An den privaten Häusern, Mauern, Staketenzäunen und anderen Flächen hatte das Anbringen von Werbetafeln aller Art und Größe für Kritik gesorgt. Viele der reizvollen Straßen und Gassen hatten sich in „Werbelandschaften“ verwandelt und verunstalteten an einigen Orten sogar das gesamte Landschaftsbild. Es gab in dieser Zeit viele Vertreter, welche im Auftrage einer Werbeagentur die Besitzer von Grundstücken aufsuchten und sich dort für wenig Geld die Erlaubnis zum Anbringen von Reklametafeln einholten.

Bekanntmachung

Da auch andere Städte von der Werbeflut betroffen waren, wollte man mit der Bekanntmachung auch gleichzeitig die Bevölkerung aufrufen, um derartige Verunstaltungen zukünftig einzuschränken. Insbesondere sah sich die Königliche Amtshauptmannschaft Meißen veranlasst, auch vor den Agenten gewisser Firmen zu warnen.

Man behielt sich vor, im Interesse der Gesamtheit und auf Grund des Gesetzes gegen die Verunstaltung von Stadt und Land vom 10. März 1909 selbst einzuschreiten, wenn das berechtigte Empfinden der Natur- und der Heimatfreunde beeinträchtigt wird. Die Bevölkerung sollte entsprechende Hinweise zur Örtlichkeit geben, wo erneut Verunzierungen durch Werbeplakate drohen. Man wird dabei sämtliche Hinweise unterstützen. Die Bekanntmachung wurde im Meißner Tageblatt Nr. 184 vom 25. August 1909 veröffentlicht.[1]

Literatur

  • Meißner Tageblatt Nr. 184 vom 25. August 1909.
  • Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909.

Einzelnachweise

  1. ↑ Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909, S. 328 bis 329.