Treiben von allerhand Unfug bei Musterungen

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Posten vor der Kaserne.

Das Treiben von allerhand Unfug bei Musterungen wurde im Jahre 1885 in der Stadt Meißen unter Strafe gestellt. Die Königliche Amtshauptmannschaft Meißen hatte 1885 vermutlich eine ganze Flut von Beschwerden zu bearbeiten. Da ein allgemeines „Unfug treiben“ an Musterungstagen bisher toleriert wurde, war es nun endlich an der Zeit, derartiges närrisches Treiben abzustellen und Zuwiderhandlungen unter Strafe zu stellen.

Hintergründe

An Tagen der Musterung der ländlichen Militärpflichtigen zogen die Rekruten zum Gestellungsort und von dort nach der Musterung wieder zurück. Auf dem Marsch wurden die „Zivilisten“ von Angehörigen, Freunden und meistens noch von einer großen Kinderschar begleitet. Dabei war es immer wieder zu Volksaufläufen gekommen, da im Zug nicht nur militärische Lieder gesungen wurden. Ganze Musikkapellen begleiteten die Militärpflichtigen und es wurde unterwegs so mancher Jux getrieben. Nicht selten wurde im Zug auch getanzt. Die Königliche Amtshauptmannschaft Meißen schritt ein.

Bekanntmachung

Aus Anlass der hier eingegangenen Beschwerden, dass namentlich seitens ländlicher Militärpflichtiger an den Musterungstagen auf dem Marsche nach und von dem Gestellungsorte allerhand Unfug getrieben werde, sieht sich die Königliche Amtshauptmannschaft nach Gehör des Bezirksausschusses veranlasst, jedwede Musikbegleitung auf diesen Märschen hiermit zu untersagen.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis 150 Mark oder entsprechender Haft geahndet.

Die Bekanntmachung wurde im Meißner Tageblatt Nr. 44 vom 22. Februar 1885 veröffentlicht.[1]

Literatur

  • Meißner Tageblatt Nr. 44 vom 22. Februar 1885.
  • Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909.

Einzelnachweise

  1. ↑ Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909, S. 226 bis 227.