Stadtwappen von Meißen
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Das heutige Stadtwappen von Meißen ist seit 1898 nach dem Beschluss der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden vom 30. Juli 1898 und der Einverständniserklärung mit Stadtratsbeschluss vom 19. August 1898 verbindlich.[1] Am 15. März 2023 bestätigte der Stadtrat das Große Stadtwappen (Wappenschild mit Oberwappen in farbiger Ausführung) von 1898 und legte weiterhin für die Zwecke der Verwaltung ein vereinfachtes, nur aus dem Wappenschild bestehendes Wappen in Schwarz-Weiß fest. Im Auszug aus der folgenden Hauptsatzung der Stadt Meißen sind ebenfalls, unter Absatz 3 die Stadtfarben festgelegt.
Hauptsatzung § 3: Wappen, Flagge, Dienstsiegel
(Auszug aus der Hauptsatzung)
(1) Das Wappen der Stadt Meißen zeigt im Wappenschild in Gold (heraldisch-) rechts einen über Eck stehenden gezinnten, vierfenstrigen und mit Tor versehenen roten Turm mit Spitzdach und Knauf, (heraldisch-) links einen nach (heraldisch-) rechts hingewendeten rotbewehrten schwarzen Löwen mit rotausschlagender Zunge, welcher den Turm mit seinen Vorderpranken berührt. Im Oberwappen einen Stechhelm mit silber-roter Helmdecke und den Rumpf eines bärtigen Mannes mit spitziger, pfauenfedernbesteckter Mütze. Das Wappen ist in der Anlage 1 zu dieser Satzung abgebildet.
(2) Die Verwaltung der Stadt Meißen verwendet für ihre Zwecke ein vereinfachtes Wappen, das nur den Wappenschild enthält (Anlage 2).
(3) Die Flagge der Stadt Meißen wird wie folgt beschrieben: Schwarz-golden-rote Trikolore mit horizontal angeordneten Flaggenstreifen und mit in der Mitte aufgelegtem Stadtwappen. Die Flagge in den Formen Hissflagge und Hängeflagge/Banner ist in der Anlage 3 zu dieser Satzung gebildet.
(4) Die Stadt führt Dienstsiegel mit dem in Absatz 2 genannten vereinfachten Wappen. Die Umschrift enthält die Bezeichnung „Stadt Meißen“ und wird durch eine Amtsbezeichnung sowie durch Zeichen oder Kennzahlen ergänzt.[2]
Sonstiges
Als Vorlagen zum Stadtwappen dienten die einstigen Siegelbilder. Das Stadtwappen von Meißen ist vermutlich nach heraldischem Brauch in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts aufgekommen.[3]
Besonders auf Münzen und Medaillen kam es immer wieder zu kleinen Abweichungen (künstlerische Freiheit) in den Darstellungen, besonders beim markmeißnischen Löwen und am Turm.
Literatur
- Stadt Meißen, Hauptsatzung.
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. Sax–Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5.