Städtisches „Frauenhaus“
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Aus alten Stadtrechnungen ist ersichtlich, dass es bereits 1473 ein sogenanntes Städtisches Frauenhaus und damit ein Bordell gab. Das Etablissement befand sich am damaligen Frauenmarkt am heutigen Kleinmarkt Nr. 6/7 und wurde auch umgangssprachlich als „Haus der freien Töchter“ bezeichnet.[1]
Geschichte
Der Rat ließ damals die Erkenntnis „Natur ist nicht Sünde“ in recht weitherziger Weise gelten und nahm nicht Anstoß an verkäuflicher Liebe. Der Rat der Stadt Meißen sah es als seine Aufgabe an, erotische Gewalttat und Verbrechen innerhalb der Stadtmauern zu verhindern und daher ein Haus der freien Frauen zu errichten und zu unterhalten.
Das Bordell wurde 1473 eröffnet und die Urkunden der Stadt berichten zukünftig über viele Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit diesem Haus. Nicht selten mussten dabei Bußgelder verhängt werden. Meist waren es Handwerksgesellen die sich dort schuldig machten. Sogar der Stadthirt hatte dort einmal seine Sünden mit 20 Groschen zu büßen.
Zeitweise Abstand mussten allerdings die Meißner Schneidergesellen vom „Frauenhaus“ halten. In der Zunftordnung der Schneidergesellen stand im Jahre 1501:
Nur an unser lieben Frauen und der zwölf Apostel Abend durften sie – bei Strafe eines Pfundes Wachs – nicht zu den freien Töchtern gehen.
Selbst das geistliche Gewand vermochte es nicht immer seinen Träger zu einer gebändigten Moralität zu zwingen. Im Jahre 1476 musste der Rat eine Meißner Frau mit 5 Groschen bestrafen, weil sie "eynen paster hatte uber nacht bey einer frauwen beherbergt".
Im Jahre 1525 musste damals sogar Herzog Georg der Bärtige einschreiten und den Rat der Stadt Meißen ermahnen um dort Ordnung zu schaffen. Erst die Reformation bringt den Betrieb des „Frauenhauses“ zum Erliegen und um 1540 hat der Rat das Haus verkauft. [2]
Literatur
- Helmuth Gröger: Tausend Jahre Meißen, Druck und Verlag, Klinkicht & Sohn, Meißen, 1929.
- Günter Naumann: Meißner Chronik 1989-1996, Kreissparkasse Meißen, 1996.