Schuhmacherzunft

Einen handwerklichen Zusammenschluss der „schuhworchtin“ (Schuhmacher) gab es vermutlich schon vor 1329 in der Stadt Meißen. Allmählich konnte sich aus Schustern und Schuhmachern eine Schuhmacherzunft entwickeln. Man betrieb in der Stadt sogar ein eigenes Verkaufshaus in dem es nur Schuhmacher und Schuster gab. Je dichter sich die Stadt bevölkerte, desto mehr wuchs auch ihr Wirtschaftsleben.
Geschichte
Urkundlich erwähnt werden die Schuhmacher oder „Schuhwerker“ in einem Vertrag mit dem Rat der Stadt Meißen vom 22. Juli 1329. Darin wurde vereinbart, dass man ein neues „schuhuez und eyn kouffhuez“ (Schuhhaus und Kaufhaus) aus dem „gemeynin gelde der stat“ (gemeinen Gelde der Stadt) bauen wollte. Das alte Haus der Schuhmacher sollte dafür abgerissen werden. Weiterhin legte man im Vertrag fest, dass wenn das Haus einmal abbrennen sollte, der Rat es wieder errichten würde. Ausbesserungsarbeiten oder Umbauten sollten jedoch vom Gelde der Schuhmacher ausgeführt werden.
Damit band die Obrigkeit der Stadt die Gewerbe an sich und gründete damit praktisch eine Besitzgemeinschaft, wobei man einfach einen Teil der Rechte eines Handwerks übernahm. Den Neubau des Schuh- und Kaufhauses nahm der Rat der Stadt Meißen im Jahre 1329 selbst in die Hand.
Der damals abgeschlossene Vertrag bezeugt weiterhin, dass der Rat nicht nur allein die Gewerbe überwachte, sondern dabei auch die Verkaufsstände selbst errichtete und den einzelnen Handwerken zuwies. Auch noch andere Zünfte hatten bereits eigene Verkaufshäuser, wie die Tuchmacher seit 1287 ein Tuchhaus, dem 1547 der Neubau des städtischen Gewandhaus folgte. Für Gerber und Schuster errichtete der Rat um 1460 eine städtische Tuchwalkmühle und eine Lederwalke.[1]
Literatur
- Helmuth Gröger: Tausend Jahre Meißen, Druck und Verlag, Klinkicht & Sohn, Meißen, 1929.
Einzelnachweise
- ↑ Helmuth Gröger: Tausend Jahre Meißen, Druck und Verlag, Klinkicht & Sohn, Meißen, 1929, S. 204 bis 206.