Richtplatz
Die ehemalige Richtstätte oder auch Richtplatz der Stadt Meißen, befand sich einst an der heutigen Straße Am Hohen Gericht. Aber auch auf dem Marktplatz wurden Hinrichtungen vollzogen.
Geschichte
Der Galgen stand einmal an der Stelle wo der Kynastweg von der Nossener Straße abzweigt. Es war ein runder Platz der halbkreisförmig mit einer Mauer umgeben war. Außerhalb der Mauer stand der Radgalgen. Gerade zu Kriegszeiten hat man Hinrichtungen durch das Schwert oder dem Strang auch auf dem Marktplatz vollzogen. Hingerichtet wurde in Meißen auf dem Marktplatz noch bis 1813.[1]
Die Richtstätte
Die Richtstätte des Meißner Stadtgerichts, welches auch einst die Hochgerichtsbarkeit ausübte, hatte die Anhöhe an der Nossener Straße offenbar auch zur Abschreckung gewählt, da der Hügel weithin sichtbar war. Heute sind nur noch Reste vom Hügel erkennbar. Das damalige Meißner Stadtgericht war befugt Todesurteile zu verhängen und auch zu vollstrecken. Bereits auf einer Stadtansicht aus dem Jahre 1650 ist das Hochgericht zu erkennen. Wann es vom Marktplatz an die Nossener Straße verlegt wurde ist allerdings nicht bekannt. Beschrieben wird die Richtstätte als Halbrundbau aus Sandsteinen. Weiterhin gehörten drei hochaufragende Säulen dazu, an denen man die zum Tode durch den Strang Verurteilten aufhängte. Die letzte Hinrichtung fand hier im Jahre 1829 statt.
Zur Vollstreckung der Todesstrafe durch das Schwert, wurde stets ein neues Schafott, welches sich etwas abseits der Richtstätte befand, aufgebaut. Nach der Exekution hat man zur Abschreckung den Kopf des Gerichteten auf eine Stange gesteckt und seinen Körper auf das Rad vom Radgalgen gebunden. Erst nach längerer Zeit wurden die sterblichen Überreste vom Gerichteten in der Nähe der Richtstätte vergraben. Im Jahre 1830 hat man dann die Richtstätte abgetragen. Dabei sollen die Sandsteine der Richtstätte auch zum Aufbau des vom Feuer vernichteten „Galgengutes“ verwendet worden sein. Einen eigenen Scharfrichter hatte die Stadt Meißen nicht, allerdings gab es einen Henker, der auch in Dippoldiswalde, Dresden, Freiberg und Pirna die Hinrichtungen vollzog und der von den Städten gemeinsam besoldet wurde. Es wird auch vermutet, dass der 1865 verstorbene Scharfrichte der Gemeinde Vorbrücke, auch zeitweise für das Meißner Gericht tätig war.
Das Galgengut
Das einstige Landgut befand sich am Kynastweg und bekam offenbar durch seiner Nähe zur Richtstätte im Volksmund den Namen „Galgengut. Das Gut wurde bereits 1685 von der Stadt Meißen für 2275 Gulden gekauft und verpachtet. Schon bald nach dem Kauf erhielt das Gebiet den amtlichen Namen „Neue Sorge“ und später „Obergut“. Es umfasste etwa 16 ha und wurde als Feld sowie Gärten, Weinberge oder für Hopfenanlagen genutzt. Eine Wiesenstück wurde dabei als „Kraut-Winkel“ bezeichnet. Allerdings war die Fläche meist parzellenartig verpachtet worden und das Obergut wurde für landwirtschaftliche Zwecke nicht mehr benötigt. Das Obergut wurde daher von der Stadt Meißen der Meißner Garnison als Lazarett angeboten, jedoch kam es nicht zur Übernahme, denn offenbar bestand kein Interesse. Im Jahre 1872 baute die Stadt in die dort bestehenden drei Gebäude 16 Mietwohnungen für arme Leute ein. Im Jahre 1874 waren dort insgesamt 97 Personen untergebracht. Von den dort wohnenden Personen gab es jedoch allein 46 Kinder unter 14 Jahren. Im Jahre 1878 gab es dort 16 Mietparteien mit 56 Kindern. Im Jahre 1950 wohnten 22 Familien auf dem Gut und im Jahre 2005 zog dort der letzte Mieter aus dem inzwischen ruinösen Anwesen aus. Im Mai 2007 hat man dann die noch verbliebenen Gebäude abgerissen.[2]
Literatur
- Helmuth Gröger: Tausend Jahre Meißen, Druck und Verlag, Klinkicht & Sohn, Meißen, 1929.
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen, Sax-Verlag, 2009, ISBN: 978-3-86729-013-5.