Porzellangeld


Als echte Währung geltende Münzen wurden bereits ab 1919 in der Porzellan-Manufaktur-Meissen entworfen, geprägt und in separaten Brennöfen gebrannt. Sie werden auch als Porzellangeld bezeichnet. Wegen der großen Knappheit von Metallgeld in Deutschland nach dem 1. Weltkrieg um 1920, suchte die Reichsregierung nach Alternativen. Als dann damals das Finanzministerium im Deutsche Reich noch zusätzlich in Erwägung zog, keramisches Notgeld in ganz Deutschland herauszugeben, kam auch der damalige Direktor der Manufaktur Max Adolf Pfeiffer (Pfeifferzeit) auf die Idee, eigene Notmünzen aus braunem Feinsteinzeug, dem Böttger-Steinzeug und weißem Biskuitporzellan zu fertigen.
Nachdem die Porzellan-Manufaktur-Meissen im Jahre 1920 erste Probestücke eines so genannten Sachsengeldes vorlegte, entschloss sich zu Beginn des Jahres 1921 der Staat Sachsen als erstes Land per Gesetz eigenes Notgeld aus Keramik in Umlauf zu bringen. Der entwerfende Meißner Porzellankünstler war Emil Paul Börner. Ihm gelang es stets, die Münzen neben der obligatorischen Wert-, Jahres- und Herkunftsangabe, mit typischen Motiven, neben dem Schwerterzeichen als Herkunftsangabe der Manufaktur zu versehen. Börner erwies sich als Meister der Reliefkunst, der auf kleinstem Raum eine künstlerische Aussage dekorativ umzusetzen vermochte.
Mit einer Verordnung des sächsischen Finanzministerium vom 31. Dezember 1920 war es dann möglich Porzellangeld in Münzen zum Nennwert von 20 Pfennig, 50 Pfennig, 1 Mark und 2 Mark durch die staatlichen Kassen auszugeben. Demnach waren jedoch nur Münzen mit der Jahreszahl 1921 gültig. Stücke mit der Jahreszahl 1920 sowie die existierenden Münzen zu 5 Mark, 10 Mark und 20 Mark mit Golddekor waren dagegen keine Geldersatzzeichen Sie besaßen nur Sammlerwert. Die Manufaktur Meißen war direkt im Auftrage des Sächsischen Staates, vertreten durch den Finanzminister, mit der Aufnahme der Geldherstellung beauftragt. Das sächsische Finanzministerium forderte mit der Vergabe des Staatsauftrags, von der Manufaktur besondere Sicherheitsvorkehrungen für die neu gegründete Münzabteilung. Neben dem Auftrag für Sachsen folgten noch weitere Aufträge von vielen Städten, Gemeinden und Firmen aus ganz Deutschland.
Das Porzellangeld für Sachsen war bis zum 31. Dezember 1921 gültig und man konnte damit tatsächlich in Meißen und im damaligen Land Sachsen bezahlen. Allerdings wanderten die meisten Münzen in die Taschen der Sammler und Touristen. Die Staatskasse von Sachsen löste das Porzellangeld noch bis zum 14. Januar 1922 ein. Heute gelten keramische Münzen aus der Porzellan-Manufaktur-Meißen als numismatische Rarität.[1][2]
Literatur
- Otto Horn: Die Münzen und Medaillen aus der Staatlichen Porzellanmanufaktur zu Meißen, Leipzig, 1923.
- Karl Scheuch: Münzen aus Porzellan und Ton der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen und anderer Keramischen Fabriken des In- und Auslandes, 4., erw. Aufl. mit einem Nachw. und Erg. 1978, unveränd. Nachauflage Strothotte, Gütersloh 1995, ISBN 3-9803482-3-7.
- Frank Ringleb: Zur Geschichte der aus Böttgersteinzeug und Biskuitporzellan hergestellten Münzen und Jetons der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen, Katalog 1, Eigenverlag, Riesa, 2014.
- Frank Ringleb: Zur Geschichte der in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen hergestellten Spenden- und Talermünzen aus Böttgersteinzeug und Biskuitporzellan, Katalog 2, Eigenverlag, Riesa, 2015.
Einzelnachweise
- ↑ Otto Horn: Die Münzen und Medaillen aus der Staatlichen Porzellanmanufaktur zu Meißen, Leipzig, , Vorwort, S. III bis V, 1923.
- ↑ Karl Scheuch: Münzen aus Porzellan und Ton der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen und anderer Keramischen Fabriken des In- und Auslandes, 4., erw. Aufl. mit einem Nachw. und Erg. 1978, unveränd. Nachauflage Strothotte, Gütersloh 1995, ISBN 3-9803482-3-7.