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Vorstadthäuser an der Triebisch.

Als Meißner Vorstädte wurden die ab dem Mittelalter entstandenen Siedlungen bezeichnet, welche außerhalb der Stadtmauern lagen. Die „Meißner Vorstädte“ waren keine Meißner Amtsvorstädte (siehe dort).

Geschichte

Wer sich in der Stadt Meißen ansiedeln und das Bürgerrecht erwerben wollte, musste über ein gewisses Vermögen verfügen. Für ärmere Zuzügler blieb oft nur die Möglichkeit sich in den sogenannten Meißner Vorstädten außerhalb der Stadtmauer anzusiedeln.

Die Vorstädte entwickelten sich nach und nach. Nur vor dem Lommatzscher Tor hatte sich keine Vorstadt entwickelt. Im 16. Jahrhundert haben sich vermutlich die typischen gassen- und straßenartigen Vorstadtanlagen bilden können. In den Vorstädten wohnten vorwiegend Fischer, Schiffer, Fährleute, Fuhrleute, Handwerker und Gärtner. Zudem wohnten hier auch die Leute, welche vom Wein- und Hopfenanbau lebten.

Es kam durchaus vor, dass ebenfalls wohlhabende Handwerker in die Vorstädte verwiesen wurden, besonders dann, wenn ihr ausgeführtes Gewerbe mit einer gewissen „Geruchsbelästigung“ – wie bei den Gerbern – einherging. Doch auch die Töpfer wurden oft wegen der Feuersgefahr durch ihre Brennöfen vor die Stadtmauer verwiesen. Eine gute Stadtansicht liefert dazu Hiob Magdeburg im Jahre 1558.

Die Vorstädte waren besonders in Kriegszeiten den Angreifern meist schutzlos ausgeliefert. Erst 1446 gibt es für die Vorstädte die sogenannten „Landwehren“, welche in der Form von Planken- und Pfahlzäunen etwas Einfriedung und einen gewissen Schutz brachten. Große Gefahr drohte den Bewohnern auch bei Hochwasser von Triebisch und Elbe, denn die Vorstädte lagen meist tiefer als die Altstadt.

Die Meißner Vorstädte

Vor den Stadttoren von Meißen konnten sich fünf Vorstadtgemeinden entwickeln.

Es gab jedoch einzelne Häusergruppen vor der Stadtmauer, die nicht als Vorstadtgemeinde galten. Das betraf auch einige Häuser auf der Elbbrücke unmittelbar vor dem Brückentor.

Zunächst hatten die Vorstadtgemeinden noch einen eigenen gewählten Richter sowie „Schöppen“. Sie waren noch wie andere Landgemeinden organisiert. Ab 1446 stehen dann auch die Meißner Vorstadtgemeinden unter der Kontrolle des Stadtrats. Richter und „Schöppen“ wurden nun vom Stadtrat eingesetzt. Es handelte sich dabei dann um „vereidigte“ Aufsichtspersonen, welche die Polizeiaufsicht über die Vorstadtbewohner zu führen hatten. Erst mit der sächsischen Städteordnung von 1832 wurden die Vorstadtbewohner auch vollberechtigte Stadtbürger von Meißen.[1]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 354 und 355.