Meißner Sagenschatz-Aus dem Brot floss Blut
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Die Episode aus dem Meißner Sagenschatz-Aus dem Brot floss Blut gehört zu den Geschichten und Sagen des Meißner Landes.
Die Sage
Ein Landmann zu Meißen zeigte im Jahre 1016 an, dass, sooft er und seine Familie Brot abschnitten, Blut herausfließe. Er war sehr beunruhigt und vermutete ein bald eintreffendes großes Unglück. Und tatsächlich fiel schon ein Jahr später der böhmische Herzog Boleslaus mit seinem Heere in das Meißner Land ein und verwüstete es.
Im Jahre 1636 schnitt in Meißen ein Schuhmacher Holz, und es strömte sogleich warmes rotes Blut heraus. Das Blut soll damals von vielen Leuten gesehen worden sein und einige sammelten das Blut sogar ein und hatten es aufs Rathaus getragen. Es wurde gedeutet, dass schon bald das Meißner Land noch viel Blut werde schwitzen müssen. Auch hier wurde die Stadt Meißen schon ein Jahr später am 6. Juni 1637 durch die Schweden gestürmt, geplündert und anschließend in Brand gesteckt. Viele Meißner fanden damals den Tod.
Hintergründe
Blutige Erscheinungen auf Gegenständen und auch auf Lebensmittel sind vielfach vorgekommen, sie sind sogar geschichtlich belegt. Die nachgewiesenen Fälle vom „Blutwunder“ beziehen sich meist auf die Zeit zwischen 1200 und 1500, sie sind aber auch schon aus der Antike bekannt. „Blutende“ Hostien wurden auch oft zum Vorwand für Judenverfolgungen genommen. Eine plausible Erklärung für eine blutähnliche Substanz auf Lebensmittel lieferte erst die Mikrobiologie. Demnach können sich Mikroorganismen auf feuchten, stärkehaltigen Materialien recht schnell entwickeln und bei Zutritt von Sauerstoff bildet sich dann ein roter Farbstoff, welcher den Eindruck von Blut erweckt. Der dafür verantwortliche Mikroorganismus trägt die Bezeichnung „Serratia marcescens“.
Literatur
- Johann Georg Theodor Gräße: Der Sagenschatz des Königreiches Sachsens, Verlag von G. Schönfeld´s Buchhandlung, Dresden 1855.
- Hans-Jürgen Pohl: Geschichten und Sagen des Meißner Landes, Verlags-, Werbe- und Philaservice Robert Schmidt, Oschatz, 2006.