Meißner Ladenschlusszeiten 1901
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Eine Neuregelung der Meißner Ladenschlusszeiten 1901 waren in dieser Zeit notwendig geworden. Die Königliche Amtshauptmannschaft lehnte sich in der Bekanntmachung an den § 139e, Abf. 2, Ziffer 2 der neuen Gewerbeordnung an. Die Geschäfte der Stadt Meißen konnten nun an einigen Tagen (max. 30 Tage) im Jahr ihre Geschäfte länger öffnen und mussten nicht wie bisher ab 9:00 Uhr abends schließen.
Hintergründe
Mit der Bekanntmachung Nr. 125 vom 2. April 1901 hatte man die neue Gewerbeordnung umgesetzt. Die Ladenschlusszeiten wurden zugunsten längerer Öffnungszeiten neu geregelt.
Bekanntmachung
An 30 Tagen im Jahr war es den Geschäftsinhabern nun möglich, ihre Läden länger offenzuhalten. An den besonderen Tagen musste nun nicht mehr 9:00 Uhr, sondern erst 10:00 Uhr abends geschlossen werden. Es betraf konkret:
- den Sonnabend vor Palmsonntag,
- den Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend vor Ostern,
- den Mittwoch vor Himmelfahrt,
- alle Samstage zwischen Ostern und Pfingsten, sowie am Donnerstag und Freitag vor Pfingsten,
- die 14 letzten Wochentage vor Weihnachten,
- die letzten 2 Werktage vor Neujahr.
Zudem konnten bei einem örtlichen Bedürfnis (Gemeinde- oder Stadtfest) oder anderen lokalen Festlichkeiten, auf Antrag bei der Ortsbehörde, noch weitere Ausnahmen bis zum Höchstbetrage von jährlich 10 Tagen bewilligt werden. Die Bekanntmachung wurde im Meißner Tageblatt Nr. 80 vom 5. April 1901 veröffentlicht.[1]
Literatur
- Meißner Tageblatt Nr. 80 vom 5. April 1901.
- Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909.
Einzelnachweise
- ↑ Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909, S. 180.