Meißner Kirchenbücher

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Stadtkirche (Frauenkirche) 1912.
Kirche St. Afra Meißen.

Die überlieferten Meißner Kirchenbücher gelten heute als wichtiges Quellenmaterial der Meißner Stadtgeschichte. Zudem sind Kirchenbücher meist die einzigen erhalten gebliebenen Quellen für Forschungszwecke. Die Kirchenbüchern sind dabei unterteilt in Taufregister, Trauregister, Totenregister (Sterberegister), Rechnungen und Matrikel.

In der Stadt Meißen sind Kirchenbücher erhalten für die Kirche St. Afra ab 1569, Frauenkirche (auch als Stadtkirche bezeichnet) ab 1511, Meißner Dom ab 1823, Martinskirche ab 1762, Johanneskirche (Cölln) ab 1608, Trinitatiskirche (Zscheila) ab 1548. In den Büchern finden sich entsprechende Einträge und auch Rechnungen.

Kirchenbücher

Sie enthalten die Einträge der Taufe, der Trauungen und der Sterbefälle. Die Kirchenbücher sind damit oft die einzige Quelle, in der alle Namen und Daten enthalten sind. Die Einträge ermöglichen die richtige Zusammenstellung der Vor- und Familiennamen, der Berufe, Begräbnisstätten und auch der Todesursachen. Sie geben uns heute über Jahrhunderte hinweg statistisches Material über die Geburts- und Sterbefälle, welche auch grafisch verwendet werden können. Zudem enthalten die älteren Kirchenbücher auch Einträge über besondere Ereignisse wie Pest und Krieg, abnorme Witterung, seltene Himmelserscheinungen, Feuer, Hochwasser, Wassersnot, Sitten- und Gebräuche sowie die Lebensläufe der Geistlichen und Schulmeister. Zudem enthalten sie Angaben über bauliche Veränderungen bei Kirchen und Schule und Verzeichnisse des Kirchengestühls, welche heute sehr hilfreich bei geplanten Rekonstruktionen sind.

Kirchenrechnungen

Die erhalten gebliebenen Rechnungen enthalten die Namen der Baumeister, Künstler und Handwerker und haben sie bis in die Gegenwart bewahrt. Sie geben Auskunft über die einst üblichen Löhne, die Art, Preise und Herkunftsort der eingesetzten Materialien sowie Einnahmen und Ausgaben.

Matrikel

Die in den Kirchenakten noch erhaltenen Matrikel, somit die Angaben über Visitationen oder Pfarrerwechsel, welche amtlich beglaubigte Auskünfte über Besitz und Einkommen von Kirche, Pfarrer und Schule enthalten, gelten als zuverlässliche Urkunden der Ortsgeschichte. Zumal dort auch der Grundbesitz genau angegeben wurde.[1]

Literatur

  • Rat des Kreises Meißen und Kulturbund: Meißner Heimat, Heft Mai 1957.

Einzelnachweise

  1. Alfred Berger: Die Kirchenbücher als Quelle der Heimatkunde, in Meißner Heimat, Heft Mai 1957, S. 12 bis 14.