Markgrafen von Meißen
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Die Markgrafen von Meißen übten einst die Herrschaft über die im Jahre 929 gebildete Markgrafschaft Meißen aus.
Geschichte
Durch den Feldzug des deutschen Königs Heinrich I. gegen die Slawen, erfolgte 929 die Gründung der Reichsburg Meißen. Im dort eroberten Gebiet trat nun die deutsche Ostexpansion in ein neues Stadium. Es konnte dort die Epoche einer festen herrschaftlichen Ordnung im obersächsischen Raum beginnen. In dieser Zeit setzten auch die schriftlichen Überlieferungen ein.
Die unterworfenen Gebiete wurden dabei nicht nur in die Abhängigkeit des Königs gebracht, sondern auch militärisch besetzt und später herrschaftlich in einzelne Markgrafschaften gegliedert. Dabei galt eine Markgrafschaft als erobertes Gebiet des Königs. Die Verwaltung legte der König in die Hände eines direkt von ihm beauftragten Markgrafen. Die Markgrafen waren dabei reichsunmittelbare Fürsten, welche mit viel weitreichenderen Machtbefugnissen ausgestattet waren als ein Graf im altdeutschen Gebiet.
Der Sitz des Markgrafen von Meißen war die Reichsburg Meißen auf dem Burgberg. Mit dem weiteren Ausbau der Landesherrschaft in dem ihnen ursprünglich zur Verwaltung übertragenen Gebiet, erhielten die Markgrafen von Meißen immer mehr eine Unabhängigkeit gegenüber dem deutschen König.
Ab dem Jahre 1423 waren die Markgrafen von Meißen die Kurfürsten von Sachsen. Zudem waren sie zwischen 1806 und 1918 auch die Könige von Sachsen. Gleichzeitig waren die Markgrafen von Meißen und die Kurfürsten und Könige von Sachsen bis 1831 auch die Stadtherren von Meißen. Sie konnten damit jederzeit in die Verwaltung der Stadt Meißen eingreifen. Erst 1831 gingen diese Rechte auf den Staat über. Das Gesamtministerium des Königreichs Sachsen wurde nun zur Dienstaufsichtsbehörde der Stadt Meißen.[1]
Literatur
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 208 und209.