Kurpfuscher und Geheimmittelfabrikanten trieben 1909 ihr Unwesen
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Einige reisende Kurpfuscher und Geheimmittelfabrikanten trieben 1909 ihr Unwesen in der Stadt Meißen. Sie waren besonders an Markttagen oder Festen unterwegs um ihre Waren zu verkaufen.
Hintergründe
In der Zeit um 1909 waren einige Kurpfuscher und Geheimmittelfabrikanten in der Altstadt unterwegs um ihre Tätigkeit, angeblich aus „Gründen der Volksgesundheitspflege“ auszuüben. Sie benutzten dafür sogar beglaubigte Dankschreiben, welche sie sich vorher von den Behörden beschafft hatten. Die Königliche Amtshauptmannschaft musste einschreiten und den Verwaltungsbehörden ein Ausstellen von derartigen Beglaubigungen untersagen.
Verfügung
Die Verfügung besagte:
Es ist beobachtet worden, dass Kurpfuscher und Geheimmittelfabrikanten den ihren öffentlichen Anpreisungen beigefügten Dankschreiben angeblich geheilter Patienten eine höhere Glaubwürdigkeit in den Augen des Publikums dadurch verleihen suchen, dass sie die Unterschriften der Danksagenden von Polizeibehörden, Gemeindevorständen oder anderen Behörden beglaubigen lassen. Nicht selten erfolgt die amtliche Beglaubigung in einer Form (z. B. „beglaubigt“, „die Richtigkeit bestätigt“ usw.), die den Anschein erwecken kann, als beziehe sich die Bescheinigung der Behörde auf den Inhalt des Dankschreibens.
Man verfügte nun, dass künftig derartige Beglaubigung von Danksagungen und Erklärungen für Kurpfuscher und Geheimmittelfabrikanten, weder auszustellen noch zu beglaubigen sind. Man stellte zudem fest: Die Beglaubigungen gelten als besonders unangebracht und sind überhaupt abzulehnen.
Die Verfügung Nr. IX. vom 18. September 1909 ging an die Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des Bezirkes.[1]
Literatur
- Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909.
Einzelnachweise
- ↑ Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909, S. 331 und 332.