Klosterhäuser
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Die „Klosterhäuser“ waren einst einmal eine selbstständige Gemeinde an der Elbe, welche dann erst am 1. April 1937 nach Meißen eingemeindet wurden. Die ursprüngliche Gemeinde hatte dabei eine Fläche von 81 ha und zählte im Jahre 1900 immerhin 280 Einwohner. Die Gemarkung Klosterhäuser gehörte einst zum Klostergut, das mit der Reformation zur Fürstenschule kam. Noch 1875 war daher auch die Bezeichnung „Schulholzgemeinde“ im Gebrauch.
Geschichte
Auf einen veräußerten Besitz des Klostergutes hatte man die sogenannten Klosterhäuser, dazu zählte auch die Klosterruine, gebaut. In der Zeit um 1840 gab es neben dem Klostergut mit 6 Einwohner, bereits schon 7 Klosterhäuser mit insgesamt 55 Einwohner.[1]
Literatur
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. Sax–Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-386729-013-5
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen, Sax-Verlag, 2009, ISBN: 978-3-86729-013-5, S. 178 und 179.