Käsehitschen und sogenannte Bobsleighs

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Rodelnde Kinder von Fritz Beinke.

Eine Regelung für das Rodeln mit Käsehitschen und sogenannte Bobsleighs gab es für die Stadt Meißen ab dem 24. November 1909, verkündet durch die Königliche Amtshauptmannschaft Meißen.

Hintergründe

Es war in der Meißner Altstadt immer wieder durch das Rodeln auf den Straßen zu Verkehrsgefährdungen gekommen. Die Königliche Amtshauptmannschaft sah sich daher 1909 genötigt das Rodeln auf den Staatsstraßen und allen öffentlichen Wegen zu verbieten. Die Sicherheits- und Wegepolizei hatte das Verbot zu überwachen.

Bekanntmachung

Das Rodeln von Erwachsenen und Kindern auf den Staatsstraßen und allen öffentlichen Wegen der Stadt wurde nun verboten. Sämtliche Fahrten mit Handschlitten, Käsehitschen, Mehrsitzern, Bobsleighs und ähnlichem, kurz Rodeln genannt, fielen unter das Verbot. Zuwiderhandlungen waren unnachsichtlich zur Bestrafung anzuzeigen. Geahndet wurden die Vergehen damals mit besonderer Schärfe und ohne weiteres auch mit Haft. Weiter hieß es:

„Um jedoch den an sich als Körperübung und Volksbelustigung wünschenswerten Sport nicht zu unterbinden, wird angewiesen, dass die Gemeinden ihrerseits für die Beschaffung geeigneter Rodelbahnen nach Möglichkeit besorgt sein sollen. Auf diese Weise sollen Verkehrsgefährdungen ohne Unterdrückung eines harmlosen Vergnügens am wirksamsten vermieden werden.“

Bereits ab Februar 1908 hatte man dazu die gesamte Jüdenbergstraße bei ausreichend Schnee, als Rodelbahn freigegeben. Noch bis in die Mitte der 1950er Jahre war dort im Winter das Rodeln auf der Straße offiziell erlaubt. Die Bekanntmachung Nr. XIV wurde im Meißner Tageblatt Nr. 275 vom 26. November 1909 veröffentlicht.[1]

Literatur

  • Meißner Tageblatt Nr. 275 vom 26. November 1909.
  • Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909.

Einzelnachweise

  1. ↑ Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909, S. 337 und 338.