Hochstift Meißen
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Das Hochstift Meißen ist als evangelisch-lutherischer Stift im Auftrage der Evangelischen-Lutherischen Landeskirche Sachsens tätig. Hinsichtlich des Meißner Doms ist das Stift für dessen bauliche Erhaltung, die Gottesdienste, die kirchenmusikalischen Aufführungen und für die Führungen durch den Dom zuständig und trägt damit zur Ausbreitung der christlichen Botschaft bei. Der Sitz des Hochstifts Meißen befindet sich auf dem Burgberg am Domplatz Nr. 7.
Das Meißner Domkapitel besteht dabei aus 8 ehrenamtlichen Mitgliedern (Domherren), welche vom Stiftsherrn (Landesbischof) ins Domkapitel berufen werden. Dabei wird stets Wert auf die Erfüllung der anstehenden Aufgaben und nicht auf die Beachtung besonderer Würden und Verdienste gelegt. Zu „Domherren“ können auf Lebenszeit Glieder der Ev. -Luth. Landeskirche ernannt werden, die bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben. Von den Domherren ist dabei der Domdechant der Geschäftsführer des Domkapitels. Er nimmt dessen Rechtsvertretung wahr und ist dabei gleichzeitig Dienstvorgesetzter der dem Domkapitel zur Verfügung stehenden Mitarbeitern.
Dem Domkapitel sind zugeordnet der Stiftssyndikus, der Domkantor, der Domküster, das Stiftssekretariat, die Domführerinnen, die Restaurierungswerkstatt, die Dombauhütte und der Dombaumeister. Der Stiftssyndikus und der Dombaumeister sind dabei nebenamtlich oder ehrenamtlich tätig. Die anderen Mitarbeiter sind vom Domkapitel angestellt.
Geschichte
Das Hochstift war Bauherr für die umfangreiche Restaurierung des Doms zu Meißen seit dem Jahr 1900. Der reiche Grundbesitz des Hochstifts kam durch die Reformation zum größten Teil unter landesherrliche Verwaltung, welche vom neu geschaffenen „Prokuraturamt“ Meißen wahrgenommen wurde. Einkünfte kamen der ev. -luth. Kirche sowie den Schulen zugute. Ein kleiner Teil des ehemaligen Vermögens wurde für den Dom und dessen Erhaltung verwendet und durch das ebenfalls neu geschaffene „Stiftsamt Meißen“ verwendet. Die Zahl der erst um 1560 zum evangelischen Glauben übergetretenen Domherren wurde in dieser Zeit von 15 auf 8 reduziert. Bei seiner Amtsniederlegung 1581 trat der letzte Bischof von Meißen das Hochstift, daher auch seine Landesherrschaft über das Stiftsterritorium an das ev. -luth. Domkapitel ab. Seitdem war bis 1918 der jeweilige König bzw. Kurfürst von Sachsen der Stiftsherr.
Ab 1922 hat das Domkapitel, bei einer politisch bedingten Unterbrechung von 1933 bis 1947, bis heute, stets den jeweiligen Landesbischof für die Dauer seiner Amtszeit zum Stiftsherrn gewählt.[1]
Literatur
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. Sax–Verlag, Beucha, 2009, ISBN 978-3-86729-013-5.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. Sax, Beucha, 2009, S. 132 und 133.