Als Grünaue bezeichnet man seit 1673 ein Grundstück, welches sich heute im Meißner Stadtteil Cölln befindet.

Geschichte

Das große Grundstück gehörte ursprünglich zur Gemeinde Vorbrücke. Kirchlich gehörte es jedoch bis in das 20. Jahrhundert hinein zur Frauenkirchgemeinde Meißen. Begründet war die Tatsache, dass die Stadt Meißen bereits 1673 die „Grünaue“ gekauft und später wieder verkauft hatte. Die Bezeichnung als „Grünaue“ geht offenbar auf die ursprüngliche Nutzung als Obstgarten und Weinberg zurück. Am felsigen Abschnitt wurden aber auch Steine gebrochen. Das Grundstück erstreckt sich 1860 vom Südhang des Tonbergs bis zur heutigen Großenhainer Straße und der Ludwig-Richter-Straße. Das Grundstück Grünaue wurde 1860 in Parzellen aufgeteilt und weiter mit einer Gaststätte (Grünaue) bebaut.

Die ursprünglich selbstständigen Gemeinden Niederfähre und Vorbrücke mit dem Grundstück Grünaue, schlossen sich am 1. Januar 1887 zusammen. Man einigte sich dabei auf den gemeinsamen Namen „Niederfähre-Vorbrücke“. Ab 1. Januar 1890 gingen alle in der Landgemeinde Cölln auf. Die Landgemeinde Cölln kam schließlich ab 1. Januar 1901 zur Stadt Meißen.[1]

Literatur

  • Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen, Sax-Verlag, 2009, ISBN: 978-3-86729-013-5.

Einzelnachweise

  1. Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen, Sax-Verlag, 2009, ISBN: 978-3-86729-013-5, S. 112.