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Blick in die Fleischergasse.

Die Fleischergasse wurde schon von alters her so genannt, obwohl vom 16. bis 18. Jahrhundert auch der Name „Fleischergasse“ im Gebrauch war.

Geschichte

Bereits im 14. und 15. Jahrhundert sollen hier die angesehenen Angehörigen der Fleischerzunft, welche damals die Vorherrschaft im Rathaus innehatten, gewohnt haben. Der Vorgängerbau vom Meißner Rathaus stand einst an der Ecke Fleischergasse/Markt. Schon ab 1329 hatten die Inhaber der „Meißner Fleischbank“ ihren „Kerzenunschlitt“ (gereinigter Talg aus Rinder- oder Hammelfett) für Kerzen an die Klöster zu liefern.[1]

Die Fleischergasse führt vom einstigen Fleischertor am heutigen Roßmarkt, bis zum Markt. Gleich rechts in der Fleischergasse gibt eine schmale Gasse, die den Namen An den Fleischbänken trug. Dort hatten die Meißner Fleischer ihre Stände zum Verkauf (Fleischbänke). Heute ist die Gasse leider nicht mehr zugänglich.

Vor der Stadtmauer gegenüber vom Fleischertor gab es an der Triebisch ein gemeinschaftliches Schlachthaus. Der einstige Kuttelhof befand sich auf dem Gelände vom heutigen Haus Roßmarkt 4.

Es gibt in der Altstadt viele namensgebende Bezüge zur Fleischerzunft im mittelalterlichen Meißen. So trug die heutige Johannesbrücke einst einmal den Namen „Fleischsteg“ oder „Fleischerbrücke“. Im Jahre 1892 sollte die Fleischergasse in „Kirchgasse“ umbenannt werden, was allerdings dann doch nicht geschah.[2][3]

Die Fleischergasse ist heute eine beruhigte Geschäftsstraße in der Altstadt.

Literatur

  • Helmuth Gröger: Tausend Jahre Meißen, Druck und Verlag, Klinkicht & Sohn, Meißen, 1929.
  • Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. Sax–Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-386729-013-5

Einzelnachweise

  1. Helmuth Gröger: Tausend Jahre Meißen, Druck und Verlag, Klinkicht & Sohn, Meißen, 1929, S. 94 und 95.
  2. Helmuth Gröger: Tausend Jahre Meißen, Druck und Verlag, Klinkicht & Sohn, Meißen, 1929, S. 74 und 75, 205 und 206, 221, 312, 324, 460, 619, und 621.
  3. Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen, Sax-Verlag, 2009, ISBN: 978-3-86729-013-5, S. 84.