Fähre Siebeneichen – Niederspaar
Dieser Artikel könnte unvollständig, unzureichend belegt oder anderweitig überarbeitungsbedürftig sein.
Du bist herzlich eingeladen, ihn zu überarbeiten und zu ergänzen (Registrierung erforderlich). Bitte entferne danach diesen Hinweis. Vielen Dank!

Die Fähre Siebeneichen – Niederspaar gehörte mit zu den einstigen Elbfähren im Stadtgebiet von Meißen. Die Fähre befand sich oberhalb der Eisenbahnbrücke in der Nähe vom Gut Siebeneichen an der Siebeneichener Straße. Die Fähre wurde bis noch 1964 vom Fährboot „Marga“ betrieben. Heute gibt es dort keinen Fährbetrieb mehr.
Geschichte
Zwischen Siebeneichen und Niederspaar gab es bereits 1540 eine Fährverbindung über die Elbe. Es gibt einen entsprechenden kurfürstlichen „Extract“ von 1551 über eine Fährverbindung. Darin verlangte der Kurfürst die Abschaffung aller Fähren, um gegen die sogenannten „Schleiffähren vorzugehen. Schleiffähren waren Fähren, welche trotz Verbot Güter und Personen übersetzten. Mehrmals musste sich auch später der Stadtrat zu Meißen beschweren, dass sich immer mehr Fischer an die ausgesprochenen Verbote nicht hielten. So auch 1722 und 1764. In der Beschwerde an die Kurfürsten hieß es: "Es gibt schon längst niemand mehr, der an diesem Kahn zurückgewiesen wird.“
Übergesetzt wurden an dieser Stelle nur Personen mit ihren Arbeitsgeräten vom Gut Siebeneichen um ihre Arbeit auf den Wiesen und Feldern auf der anderen Elbseite durchzuführen. Für den zusätzlichen erlaubten Transport von Gütern sollte der Rittergutsbesitzer von Siebeneichen jährlich 10 Taler bezahlen. Erst 1818 erklärte sich der Rittergutsbesitzer einverstanden. Damit konnte nun alles, was zum Rittergut gehörte, legal übergesetzt werden. Trotzdem gab es immer wieder kleinere Streitigkeiten zwischen dem Rittergutsbesitzer Siebeneichen Dietrich von Miltitz und dem Stadtrat zu Meißen.
Fährordnung von 1855
Eine Fährordnung gab es bereits ab dem 21. Juni 1821. In der Instruktion für die Verbindung zwischen Siebeneichen und Niederspaar von 1855, wurde dem Inhaber der „Kahnüberfahrt“ erlaubt Personen und kleines Zugvieh überzusetzen. Dem „Fährmeister“ war es ebenfalls gestattet einen Stellvertreter zu wählen.
Ab dem 4. April 1855 verpachtete der Besitzer der Rittergüter Siebeneichen und Batzdorf der Kammerherr Georg von Miltitz die Fähre an den Weinbergbesitzer Carl Gottfried Schreiber von Niederspaar. Später ging der Pachtvertrag auf die Witwe Schreibers über. Von der Witwe Schreiber wurde der Schiffer Friedrich Hanke aus Spaar angestellt. F. Hanke hat den Fährbetrieb noch bis 1920 ausgeführt. Erst mit seinem Tod 1933 bekam dessen Schwiegersohn Adolf Riecke das Fährrecht für die Fährstelle. In dieser Zeit wurde ein Motorboot angeschafft und A. Riecke bekam am 2. November 1933 die Genehmigung zum gewerbsmäßigen Betrieb der Fähre. Für die Verleihung des Fährrechts hatte A. Riecke eine jährliche Verleihungsabgabe von 180 Reichsmark an die Kasse des Straßen- und Wasserbauamts Meißen zu zahlen.
Verkauf an den Staatsfiskus
Die Erben des bisherigen Eigentümers der Fähre, verkauften im Zweiten Weltkrieg das Fährrecht an den Staatsfiskus für 3500 Reichsmark. Seit dem Verkauf wurde das Fährrecht nicht mehr verpachtet, sondern vom Straßen- und Wasserbauamt Meißen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit verliehen.
Nach dem Tod von Adolf Riecke durfte dessen Sohn Friedrich Ricke den Fährbetrieb vertreten. Es wurde ihm von der Landesregierung Sachsen am 29. Oktober 1937 erlaubt. Nun musste Friedrich Riecke auch schon nummerierte Fährscheine an die Fährbenutzer ausgeben. Im Zweiten Weltkrieg war die Beschaffung von Benzin und Diesel fast unmöglich geworden.
Ab 1945
Nach dem Zweiten Weltkrieg war der gesamte Elbstrom für nicht schiffbar erklärt worden. Die Fährstelle Siebeneichen – Niederspaar bekam die Genehmigung zur Nutzung mit einem Längsseil am 19. September 1947. Die Nutzung war bis zum 31. Mai 1948 begrenzt. Am 5. Februar 1958 verzichtete Friedrich Riecke aus gesundheitlichen Gründen auf sein Fährrecht aus dem Jahre 1938. Mit Wirkung vom 31. März 1958 wurde das Fährrecht wegen dessen Verzichts als beendet erklärt.
Am 1. April 1958 hatte der Rat der Stadt Meißen die Fähre käuflich erworben. Nun wurde der Fischermeister Georg Hartmann zum Fährmeister durch die Stadt Meißen verpflichtet. Als dessen Stellvertreter wurde Artur Petermann aus Niederlommatzsch verpflichtet. Im November 1958 hat man den Fährbetrieb bis zum März 1959 eingestellt. In den Sommermonaten verkehrte die Fähre noch und setzte Personen über.
Als Personenfähre Siebeneichen – Niederspaar existierte die Fährverbindung später noch bis 1964. Die letzten Fährleute waren die Fährmeister Hartmann und Fritz Starke.
Fährboot „Marga“
Die motorisierten Fähr-Schaluppen dieser Bauart wurden von der Werft in Zehren für nahezu alle Fährstellen in Sachsen hergestellt. Das Fährboot „Marga“ hatte eine Länge von 10,20 m. Sie hatte eine Breite von 2,80 m und einen Tiefgang von nur 0,30 m. Die Tragfähigkeit lag bei 5,07 t oder 50 Personen. Der Antrieb erfolgte durch einen 1 Zylinder-Dieselmotor Junkers vom Typ 1 HK 65/2 Takt 12 PS.[1][2]
Literatur
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5.
- Klaus Stein: Die Geschichte der Meißner Fähren Niederspaar, Badfähre, Cöllnerfähre, Niederfähre und Knorre, Eigenverlag, Druck: Lößnitz Druckerei Radebeul, 2018.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 81.
- ↑ Klaus Stein: Die Geschichte der Meißner Fähren Niederspaar, Badfähre, Cöllnerfähre, Niederfähre und Knorre, Eigenverlag, Druck: Lößnitz Druckerei Radebeul, 2018, S. 15 bis 35.