Fähre Meißen links – Cölln
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Die Fähre Meißen links – Cölln gehörte mit zu den einstigen Elbfähren im Stadtgebiet von Meißen. Die Fähre war vermutlich die Jüngste der Meißner Fähren. Sie befand sich zwischen Altstadtbrücke und Eisenbahnbrücke in der Nähe vom Elbschlösschen am Elbberg. Heute gibt es dort keinen Fährbetrieb mehr.
Geschichte
Das Fährrecht wurde ab dem 12. Januar 1863 vom Wasserbauamt Meißen in den Verantwortungsbereich der Meißner Fischerinnung gegeben. In einem entsprechenden Dokument steht:
„... der Lohn der Meißner Fischer als Fährleute betrug wöchentlich 6 Gulden und 6 Groschen. Ruthe der Fährbetrieb so erhielten sie den halben Lohn“.
Bereits vorher hatten Fischer jedoch an dieser Stelle Personen über die Elbe transportiert und dabei auch Güter übergesetzt. Allerdings war das Übersetzen von Waren aller Art nicht erlaubt. Der Stadtrat zu Meißen drohte im Anschreiben vom 6. November 1813 der Fischerinnung mit einer Strafe von 20 Talern und auch mit dem Einzug der Boote. Am 9. November 1813 bekam Johann Gottfried Klemm pachtweise die Erlaubnis zum Übersetzen mit einer Schaluppe.
Am 15. Januar 1912 hatte man den genauen Standort der Fähre festgelegt. Die Landestelle lag rechts der Elbe, 4 m oberhalb Stromquerschnitt 1182. Der Zugang wurde über das Flurgrundstück Nr. 1 in Cölln festgelegt. Zugelassen war eine Kahnfähre für Personen und Handgepäck zwischen Meißen rechts und links der Elbe. Das Fährrecht übten die beiden Fischermeister Otto Starke und Alfred Mergner aus. Allerdings stand die Fährverbindung immer wieder wegen Unrentabilität im Fokus.
Fährunglück
Ein tragischer Unfall ereignete sich mit der Fähre am 10. Juni 1929 und dem Motorschiff „Pirna“. Das Unglück forderte damals drei Menschenleben. Beim Ablegen von der linken Elbseite (Altstadtseite) kassierte der Fischermeister Mergner noch einige Fahrgäste während der Fahrt ab und übersah dabei das sich nähernde Motorschiff. Es kam zum Zusammenstoß´. Dabei gingen drei Fahrgäste der Fähre über Bord und ertranken.[1][2]
Gerichtsverhandlung in Dresden
Die Gerichtsverhandlung in Dresden war am 25. September 1929. Der Fischermeister Mergner wurde schuldig gesprochen und der Kapitän vom Motor-Eilschiff „Pirna“ wurde freigesprochen. Der Fischermeister Mergner wurde zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Gericht hatte das recht milde Urteil gesprochen, weil der Fischermeister Mergner während des Baus der Eisenbahnbrücke, das Leben von zwei Kindern gerettet hatte.[3] Wann die Fähre eingestellt wurde ist unbekannt.
Literatur
- Artikel über die Gerichtsverhandlung am 25. September 1929 in Dresden. In: Volks-Zeitung für Meißen, Nr. 230, vom 2. Oktober 1929, Druckerei Klinkicht & Sohn.
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5.
- Klaus Stein: Die Geschichte der Meißner Fähren Niederspaar, Badfähre, Cöllnerfähre, Niederfähre und Knorre, Eigenverlag, Druck: Lößnitz Druckerei Radebeul, 2018.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 81.
- ↑ Klaus Stein: Die Geschichte der Meißner Fähren Niederspaar, Badfähre, Cöllnerfähre, Niederfähre und Knorre, Eigenverlag, Druck: Lößnitz Druckerei Radebeul, 2018, S. 44 bis 48.
- ↑ Artikel über die Gerichtsverhandlung in: Volks-Zeitung für Meißen, Nr. 230, vom 2. Oktober 1929, Druckerei Klinkicht & Sohn.