Elbbadfähre
Dieser Artikel könnte unvollständig, unzureichend belegt oder anderweitig überarbeitungsbedürftig sein.
Du bist herzlich eingeladen, ihn zu überarbeiten und zu ergänzen (Registrierung erforderlich). Bitte entferne danach diesen Hinweis. Vielen Dank!

Die Elbbadfähre gehörte mit zu den einstigen Elbfähren im Stadtgebiet von Meißen. Die Fähre befand sich oberhalb der Eisenbahnbrücke und diente vorwiegend zum Übersetzen der Badegäste zum Elbbad am Cöllner Elbufer, den sogenannten „Kroegisschen Bäder“. Heute gibt es dort keinen Fährbetrieb mehr.
Geschichte
Einen Übergang an dieser Stelle soll es bereits seit der Gründung der Gemeinde Cölln gegeben haben. Güter wurden jedoch nicht übergesetzt. Es ist zu vermuten, dass mit der Eröffnung des Elbbades eine Fährgerechtigkeit schon begrenzt auf die Sommermonate gegeben hat. In einem Dokument vom 19. Oktober 1828 der Fischerinnung Meißen ist ersichtlich, dass dessen Mitglied Carl Gottlob Ganse nur seine Badegäste, jedoch nicht andere Fahrgäste übersetzen darf. Ab dem 21. Februar 1861 durften dann offiziell Badegäste in der Zeit von 10 Uhr vormittags bis 5 Uhr am Nachmittag übergesetzt werden.
Der Fährbetrieb erfolgte mit zwei Schaluppen. Am Anfang durften nur Badegäste übergesetzt werden, ab 1917 dann auch andere Personen. Das Fährrecht wurde ab dem 3. Juni 1902 an den Fischermeister Otto Kroegis verliehen, welcher auch das Elbbad betrieb. Demnach durfte O. Kroegis nur in den Sommermonaten übersetzen und zwar nur nach dem linksseitigen Ufer auf der Altstadtseite.
Am 30. Oktober 1913 wurde der Fährbetrieb im Wasserbuch nochmals bestätigt. Der Fährbetrieb musste demnach oberhalb der Eisenbahnbrücke erfolgen und die Genehmigung dazu bekam erneut der Fischermeister Otto Kroegis aus Meißen. Der Fährbetrieb war nur während der Badezeit mit zwei Schaluppen erlaubt. Erlaubt war das Übersetzen aber auch, wenn der Fußweg über die Eisenbahnbrücke gesperrt war. Die Genehmigung wurde nur unter Vorbehalt erteilt und konnte jederzeit entschädigungslos widerrufen werden. Am 17. März 1925 stellte der Rat der Stadt den Antrag beim Sächsischen Finanzministerium und wollte nun die Fähre selbst betreiben. Der Antrag wurde genehmigt und die Fährgerechtigkeit ging ab dem 17. April 1925 an die Stadt Meißen.
Mit dem Wegfall vom Elbbad 1937 kam auch der Fährbetrieb zum Erliegen. Ohne Erfolg versuchte der Rat der Stadt das Fährrecht zu behalten. Man wollte anstatt der Badfähre eine neu geplante Fähre „Kapitelberg – Rehbockschänke“ betreiben. Das Straßen- und Wasserbauamt Meißen lehnte den entsprechenden Antrag allerdings ab. Auch die geplante Fähre „Kapitelberg – Rehbockschänke“ wurde nicht genehmigt. Am 9. Dezember 1938 erkannte die Stadt Meißen die Löschung des Fährrechts für die Badfähre an.[1][2]
Literatur
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5.
- Klaus Stein: Die Geschichte der Meißner Fähren Niederspaar, Badfähre, Cöllnerfähre, Niederfähre und Knorre, Eigenverlag, Druck: Lößnitz Druckerei Radebeul, 2018.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 70 und 71.
- ↑ Klaus Stein: Die Geschichte der Meißner Fähren Niederspaar, Badfähre, Cöllnerfähre, Niederfähre und Knorre, Eigenverlag, Druck: Lößnitz Druckerei Radebeul, 2018, S. 36 bis 43.