Ehrenbürger der Stadt Meißen

Großes Stadtwappen von Meißen.

Die Ehrenbürger der Stadt Meißen sind Inhaber des Ehrenbürgerrechts. Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste von einer Stadt vergebene Auszeichnung für eine Person, die sich in besonderem Maße um die Entwicklung der Stadt oder das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht hat.

Für die Ernennung oder Aberkennung der Auszeichnung ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. Die Verleihung kann ausschließlich an lebende Personen erfolgen. Die Ehrenbürgerschaft endet in der Regel mit dem Tod, kann aber auch aberkannt werden.

Geeignete Vorschläge können von jedermann (Privatpersonen, Institutionen, Vereinen, etc.) schriftlich eingebracht werden. Diese sind ausführlich und nachprüfbar zu begründen. Zunächst werden Vorschläge mit dem Ältestenrat beraten bevor sie zur Beschlussfassung an den Stadtrat zu Meißen weitergegeben werden.

Die Ehrenbürger der Stadt Meißen

Die Stadt Meißen zählt derzeit 21 Inhaber des Ehrenbürgerrechts. Darunter befindet sich keine Frau. Die als Ehrenbürger der Stadt Meißen gewürdigte Person bekommt mit der Verleihung eine besonders dekorierte Ehrenurkunde überreicht.

Aberkannte Ehrenbürgerschaften

Laut Beschluss des Stadtgemeinderates vom 29. Juni 1994 sind Adolf Hitler, Reichskanzler (4. Mai 1933), Martin Mutschmann, Reichsstadthalter von Sachsen (8. Oktober 1933) und Manfred von Killinger, Ministerpräsident von Sachsen (5. Februar 1934) gemäß § 26 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nicht mehr Ehrenbürger der Stadt Meißen.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 67 und 68.
  2. Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 68.