Ehrenbürger der Stadt Meißen

Die Ehrenbürger der Stadt Meißen sind Inhaber des Ehrenbürgerrechts. Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste von einer Stadt vergebene Auszeichnung für eine Person, die sich in besonderem Maße um die Entwicklung der Stadt oder das Wohl ihrer Bürger verdient gemacht hat.
Für die Ernennung oder Aberkennung der Auszeichnung ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich. Die Verleihung kann ausschließlich an lebende Personen erfolgen. Die Ehrenbürgerschaft endet in der Regel mit dem Tod, kann aber auch aberkannt werden.
Geeignete Vorschläge können von jedermann (Privatpersonen, Institutionen, Vereinen, etc.) schriftlich eingebracht werden. Diese sind ausführlich und nachprüfbar zu begründen. Zunächst werden Vorschläge mit dem Ältestenrat beraten bevor sie zur Beschlussfassung an den Stadtrat zu Meißen weitergegeben werden.
Die Ehrenbürger der Stadt Meißen
Die Stadt Meißen zählt derzeit 21 Inhaber des Ehrenbürgerrechts. Darunter befindet sich keine Frau. Die als Ehrenbürger der Stadt Meißen gewürdigte Person bekommt mit der Verleihung eine besonders dekorierte Ehrenurkunde überreicht.
- Dr.-Ing. Günter Naumann, Stadthistoriker, 2. Juli 2019.
- Helmut Reibig, Leiter des Stadtmuseums und des Stadtarchivs von Meißen, 25. Februar 2006.
- Prof. Peter Schreier, Kammersänger, 8. September 1996.
- Ruiji Aoki, Bürgermeister der Porzellanstadt Arita (Japan), 25. Mai 1988.
- Paul von Beneckendorff und von Hindenburg, Reichspräsident, 16. Mai 1929 vorgeschlagen jedoch abgelehnt. Auf Beschluss der Stadtverwaltung am 4. Mai 1933 zum Ehrenbürger ernannt.
- Dr. Albin Max Ay, Oberbürgermeister, 31. Dezember 1926.
- Carl Gustav Adolf Hofmann, Kaufmann und Branddirektor (Wehrleiter), 9. April 1913.
- Carl Robert Kurtz, Kaufmann, 20. Juli 1908.
- Fürst Otto von Bismarck, Reichskanzler, 8. Mai 1895.
- Karl Friedrich Henke, Schnittwarenhändler und mehrere städtische Ehrenämter, 28. Juni 1894.
- Gustav Ludwig Crasso, Oberbetriebsinspektor der Königlichen Porzellanmanufaktur Meißen, 15. März 1882.
- Gustav Moritz Hallbauer, Advokat, 18. Februar 1879.
- Ernst Justus Burckhardt, Kaufmann und mehrere Ehrenämter, 3. Januar 1875.
- Eduard Leschner, Kaufmann und mehrere städtische Ehrenämter, 30. Dezember 1874.
- Heinrich Gottlob Kühn, Direktor der Königlichen Porzellanmanufaktur Meißen, 5. Dezember 1863.
- Dr. Carl Heinrich Meding, Bezirksarzt und Schularzt, 11. Oktober 1858.
- Carl Heinrich Ferdinand Schütze, Kauf- und Handelsherr, Rittergutsbesitzer, Gründer von Wohlfahrtseinrichtungen, 31. März 1856.
- Christian Gottlob Steuer, Rechnungsführer der Königlichen Porzellanmanufaktur Meißen, 28. März 1852.
- Prof. Dr. Rudolf Julius Benno Hübner, Professor an der Königlichen Kunstakademie Dresden und Kunstmaler, 2. November 1845.
- Dr. Samuel Friedrich Christian Hahnemann, Arzt und Begründer der Homöopathie, 10. April 1841.
- Christian Beatus Kenzelmann, Archidiakon an der Frauenkirche Meißen, Vorsteher der Königlichen Weinbau- und Winzerschule am Cöllner Fürstenberg, 10. Februar 1839.[1]
Aberkannte Ehrenbürgerschaften
Laut Beschluss des Stadtgemeinderates vom 29. Juni 1994 sind Adolf Hitler, Reichskanzler (4. Mai 1933), Martin Mutschmann, Reichsstadthalter von Sachsen (8. Oktober 1933) und Manfred von Killinger, Ministerpräsident von Sachsen (5. Februar 1934) gemäß § 26 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nicht mehr Ehrenbürger der Stadt Meißen.[2]
Literatur
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 67 und 68.
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 68.