Domherrenhof Freiheit Nr. 4
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Der ehemalige Domherrenhof Freiheit Nr. 4 befindet sich an der Straße Freiheit. Es gehört als Einzeldenkmal mit zu der Sachgesamtheit „Afrafreiheit“.
Als Domherrenhäuser bzw. Domherrenhöfe oder auch Kurien werden heute die bebauten Grundstücke bezeichnet, welche man einmal den Domherren zur Nutzung überwiesen hatte. Dieser Kurien gehörten bis zur Reformation zum Sonderrechtskreis der Freiheit und befanden sich im Besitz des Hochstifts Meißen.
Geschichte
Das Domherrenhaus Freiheit Nr. 4 stammt aus dem 16. Jahrhundert und wurde später umgebaut. Das Anwesen diente einst als „Domherrenhof“ und besteht aus dem Hauptgebäude mit Seitenflügel zum Hof. Zudem gibt es eine Einfriedungsmauer mit Tor. An den Roten Stufen befindet sich noch als Zugang zum Grundstück eine sogenannte Spitzbogenpforte. Das Hauptgebäude ist ein Renaissancebau und besitzt eine interessante Fachwerkkonstruktion. Der Gebäudekomplex ist städtebaulich, baugeschichtlich, sozialgeschichtlich und ortsgeschichtlich von Bedeutung.[1]
Literatur
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 61 und 89 bis 95.