Domherrenhaus Freiheit Nr. 5
Dieser Artikel könnte unvollständig, unzureichend belegt oder anderweitig überarbeitungsbedürftig sein.
Du bist herzlich eingeladen, ihn zu überarbeiten und zu ergänzen (Registrierung erforderlich). Bitte entferne danach diesen Hinweis. Vielen Dank!
Das ehemalige Domherrenhaus Freiheit Nr. 5 befindet sich an der Straße Freiheit. Es gehört als Einzeldenkmal mit zu der Sachgesamtheit „Afrafreiheit“.
Als Domherrenhäuser bzw. Domherrenhöfe oder auch Kurien werden heute die bebauten Grundstücke bezeichnet, welche man einmal den Domherren zur Nutzung überwiesen hatte. Dieser Kurien gehörten bis zur Reformation zum Sonderrechtskreis der Freiheit und befanden sich im Besitz des Hochstifts Meißen.
Geschichte
Das Domherrenhaus Freiheit Nr. 5 stammt aus dem 16. Jahrhundert und wurde später umgebaut. Das Haus besitzt ein sogenanntes Sitznischenportal zum Garten. Das Hauptgebäude wurde als Winkelbau mit Innenhof ausgeführt, später hat man das Gebäude erweitert. Im Kern blieb das Haus ein Renaissancebau. Der Gebäudekomplex ist städtebaulich, baugeschichtlich, sozialgeschichtlich und ortsgeschichtlich von Bedeutung.[1]
Literatur
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 61 und 89 bis 95.