Domherrenhaus Freiheit Nr. 11
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Das ehemalige Domherrenhaus Freiheit Nr. 11 befindet sich an der Straße Freiheit. Es gehört als Einzeldenkmal mit zu der Sachgesamtheit „Afrafreiheit“.
Als Domherrenhäuser bzw. Domherrenhöfe oder auch Kurien werden heute die bebauten Grundstücke bezeichnet, welche man einmal den Domherren zur Nutzung überwiesen hatte. Dieser Kurien gehörten bis zur Reformation zum Sonderrechtskreis der Freiheit und befanden sich im Besitz des Hochstifts Meißen.
Geschichte
Das einstige Domherrenhaus Freiheit Nr. 11 besteht aus einem Hauptgebäude mit Seitenflügel, dazu gibt es noch Erweiterungen, welche sich um den Innenhof gruppieren. Das Anwesen besitzt eine sehenswerte spätgotische Pforte, ausgeführt als Spitzbogenportal, in der Einfriedungsmauer. Das Gebäude ist mit der Jahreszahl „1485“ bezeichnet und wurde im Stil der Spätgotik für Stefan Minzenberg errichtet. Im 17. Jahrhundert hat man das Haus überformt und teilweise verändert. Im Hof befindet sich eine Holzgalerie.
Der Gebäudekomplex gilt als Einzeldenkmal und ist städtebaulich, künstlerisch, baugeschichtlich, sozialgeschichtlich und ortsgeschichtlich von Bedeutung.[1]
Literatur
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 61 und 89 bis 95.