Domherrenhäuser
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Als Domherrenhäuser werden heute die Häuser Domplatz Nr. 4 bis 10 bezeichnet.
Die Häuser bilden den überwiegenden Teil der südlichen Randbebauung des Burgberg-Plateaus. Ursprünglich lebten die Domherren mit dem Bischof noch in klösterlicher Gemeinschaft, welche Mitte des 12. Jahrhunderts aufgegeben wurde.
Die Domherren ließen sich nun ihre Behausungen (Kurien) auf den Grundstücken vom Burgberg und dem Afraberg errichten, welche heute als Domherrenhäuser bezeichnet werden. Die Grundstücke wurden dazu vorher den Domherren zur Nutzung überwiesen.
Dabei gehörten die Kurien dem Sonderrechtskreis der sogenannten Freiheit an. Bis zur Reformation waren diese Grundstücke ausschließlich im Besitz des Hochstifts Meißen.[1]
Literatur
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. Sax–Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-386729-013-5.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. Sax, Beucha 2009, S. 61.