Die Einführung der Schulpflicht in Meißen
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Die Einführung der Schulpflicht in Meißen erfolgte im Jahre 1836.
Aufgrund des sächsischen Schulgesetzes vom 6. Juni 1835, das Elementarschulwesen betreffend, erfolgte damit auch die komplette Neuordnung des Schulwesens in Meißen. Es gab nun einen Unterrichtsplan, einen Schulvorstand und die Lehrergehälter wurden fixiert. Um die Neuordnung des Schulwesens erwarben sich der damalige Meißner Bürgermeister Georg Eduard Wiesand und der Rektor Dietrich große Verdienste. Für alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr bestand damit die Schulpflicht.
Weitere Auswirkungen
Die Selekta und auch das Progymnasium wurden nun von der Stadt übernommen. Die Übernahme des Progymnasiums stand im Zusammenhang mit dem am 6. Juni 1835 verabschiedeten Sächsischen Gesetz. Dem Progymnasium fehlten gegenüber dem Gymnasium die höheren Klassen.
Am Progymnasium gab es vorerst drei Klassen zu 10, 8 und 6 Stunden Latein. Es gab weiterhin noch 2 Klassen zu 4 Stunden Französisch und 1 Klasse zu 2 Stunden Griechisch. In den weiteren Fächern bestanden nun keine Unterschiede zur Selekta mehr. Deren Lehrplan kam den einer Realschule nahe. Eine erfolgreiche Entwicklung des Progymnasiums war daran zu erkennen, dass von 1828 bis 1843 insgesamt 56 Absolventen dieser Einrichtung in der Meißner Fürstenschule angenommen wurden. Davon gingen bis 1843 insgesamt 21 Absolventen an eine Universität.
Der Meißner Schulbezirk
Es gab in der Zeit der Gesetzgebung und Neuordnung im Meißner Schulbezirk
- die Selekta mit 102 Schüler,
- die städtische Knabenschule mit 338 Schüler,
- die städtische Mädchenschule mit 377 Schülerinnen,
- die Vorstadtschule mit 173 Schüler und
- die Armenfreischule mit 98 Schüler.
Die einzelnen Standorte der Schulen 1846
- Im Jahre 1846 ist die städtische Knabenschule und Selekta in der alten Stadtschule im ehemaligen Franziskanerkloster untergebracht.
- Die städtische Mädchenschule befand sich im Gebäude an der Frauenkirche, heute Wohnhaus An der Frauenkirche Nr. 6 und in einem Zimmer des Laurentiusspitals am Baderberg.
- Die Vorstadtschule war im sogenannten „Hirtenhaus“ an der Neugasse, heute Neugasse Nr. 30 sowie im gegenüber gelegenen Marienstift am Stiftsweg Nr. 1 untergebracht.
- Dazu gab es noch weitere Schulräume im „Remkeschen Haus auf der Burggasse und im Hackeschen Haus am Kleinmarkt.[1]
Literatur
- Günter Naumann: Meißner Geschichte in Daten 929-1993. Kreissparkasse Meißen, Druck: Druckerei Thieme, Meißen 1993.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Meißner Geschichte in Daten 929-1993. Kreissparkasse Meißen, Druck: Druckerei Thieme, Meißen 1993, S. 103–104.