Der erste Postreiter 1555 in Meißen
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Der erste Postreiter 1555 in Meißen gehörte als berittener Bote der einstigen „kurfürstlichen Hofpost“ an. Die Postreiter hatten ein Signalhorn bei sich und signalisierten damit ihre Ankunft in der Stadt.
Geschichte
Wie in vielen Städten gab es damals auch noch in Meißen für Briefe eine mittelalterliche Botenbeförderung. Erst um 1623 gab es eine unregelmäßige Postverbindung zwischen Dresden und Leipzig, welche auch die Stadt Meißen mit Briefpost bediente.
Fuß-Boten
Nicht immer wurde damals zur Briefbeförderung ein Postreiter eingesetzt. Üblich waren „Fuß-Boten“, welche wöchentlich zweimal die Briefe, ohne Unterschied der Entfernung, für zwei Groschen beförderten. Man ging die gesamte Strecke also zu Fuß und ab 1693 kostete die Beförderung nur noch einen Groschen.
Reitpost und Fahrpost
Eine regelmäßige „Reitpost“ gab es ab 1652 und 1683 wurde Dresden und Leipzig durch eine wöchentlich zweimal verkehrende „Fahrpost“ (mit Kutsche) verbunden. Unterwegs mussten nun auch regelmäßig die Stationen Meißen, Seerhausen, Calbitz und Wurzen angefahren werden.
Schnelle und langsame Post
Personen wurden inzwischen auch befördert und wem die „schnelle Post“ mit einer schnellen Fahrt nicht zusagte, der konnte auch die „langsame Post“ wählen. Die „langsame Post“ fuhr von Dresden am Sonntag morgens ab und erreichte Leipzig am Montagabend. In Meißen hatte man mehrere Stunden Aufenthalt.
Briefbeförderung in Meißen
In der Postkutschen-Station oder auch der Posthalterei wurden ankommende Briefe zunächst in ein Verzeichnis eingetragen und öffentlich ausgehangen. Jeder konnte sich nun seinen Brief persönlich abholen. Waren die Briefe jedoch auch nach drei Stunden nicht abgeholt, trug sie der Briefträger gegen drei Pfennige Bestellgeld aus. Ausgetragen wurde jedoch damals nur im Stadtgebiet und nicht auf den umliegenden Dörfern.
Beschäftigt war in Meißen ein Posthalter (später Postmeister genannt), ein Postschreiber und ein reitender Postbote. Die Briefträger bestimmte der Posthalter, indem er selbst zuverlässige Personen beauftragte. Diese Personen zählten jedoch nicht zum Beamtenpersonal.[1]
Literatur
- Karl Wilhelm Loose: Meissen in Bildern, Verlag Louis Mosche, Meißen, 1889.
Einzelnachweise
- ↑ Karl Wilhelm Loose: Meissen in Bildern, Verlag Louis Mosche, Meißen, 1889, S. 3 und 4.