Der Füllstrich an Gläsern wurde 1909 eingeführt
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Der Füllstrich an Gläsern wurde 1909 eingeführt und galt ab dem 14. September 1909 in der Stadt Meißen in allen Schankwirtschaften.
Hintergründe
Ab dem 1 August 1909 galt eine neue „Bezeichnung des Raumgehalts der Schankgefäße“ in den Schankwirtschaften der Stadt Meißen. Die dazu erlassene Verordnung lehnte sich dabei an die Verfügungen im Reichsgesetzblatt vom 24. Juli 1909 an. Es war die Geburtsstunde des sogenannten Eich- oder Füllstrichs an Gläsern und Krügen.
Bekanntmachung
Ab nun mussten alle Gaststätten (Schankwirtschaften) ihre sämtlichen Gläser, Krüge und Flaschen für Bier, Wein, Most oder Obstwein mit einem den Sollinhalt begrenzenden Strich – Füllstrich – kennzeichnen. In der Nähe vom Strich hatte auch noch der Inhalt nach Litermaß zu stehen. Es galt allerdings noch für einige Gläser eine Übergangszeit bis zum 1. Oktober 1913. Eine Ausnahme gab es auch für Gläser in denen lediglich das stark schäumende „Berliner Weißbier“ ausgeschenkt wurde. An solchen Gläsern konnte der Füllstrich auch maximal 12 Zentimeter unter dem Glasrand sein.
Wer sich damals nicht an die Vorschriften hielt, dem konnten alle nicht mehr gültigen Gläser eingezogen oder vor Ort vernichtet werden. Zudem gab es eine Geldstrafe von bis zu 100 Mark oder vier Wochen Haft. Die Bekanntmachung VII. wurde per Aushang veröffentlicht.[1]
Literatur
- Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909.
Einzelnachweise
- ↑ Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909, S. 330 und 331.