Das Anlegen von Aschebehältnissen wurde 1899 zur Pflicht

Das Anlegen von Aschebehältnissen wurde 1899 zur Pflicht. Die Hausbesitzer der Stadt Meißen wurden mit der Bekanntmachung vom 3. Februar 1899, veröffentlicht im Meißner Tageblatt Nr. 36, vom 12. Februar 1899, darauf aufmerksam gemacht.
Hintergründe
Die Königliche Amtshauptmannschaft war darauf aufmerksam gemacht worden, dass in vielen Grundstücken der Altstadt die Asche der Öfen in „mangelhafter Weise“ entsorgt oder aufbewahrt wurde. Oftmals wurde die Asche dabei noch im glühenden Zustand von den Feuerstätten einfach entsorgt und eine große Feuersgefahr war gegeben. Die Königliche Amtshauptmannschaft sah sich nun veranlasst anzuordnen, dass bis zum Ende des Jahres 1899 jedes Gebäude oder Gehöft mit einer Feuerungsanlage (Ofen), ein feuersicheres bedecktes Behältnis mit feuersicherem Fußboden erhält. Vermutlich war diese Verordnung auch indirekt die Geburtsstunde der Meißner „Aschegruben“ auf den Höfen.
Die Besitzer der Grundstücke und Häuser waren nun zum Bau des entsprechenden Behältnisses verpflichtet und hatten auch die Kosten für den Bau und der zukünftigen Leerung der Aschegruben zu tragen. Die Ortsbehörden der Stadt und im Umland wurden angewiesen, die Besitzer der Grundstücke, in denen bisher keine Aschegrube vorhanden war, zur fristgemäßen Herstellung derselben noch besonders „anzuhalten“.
Folgen bei Missachtung
Nach Ablauf der Frist wurden sämtliche Grundstücke einer „Revision“ unterzogen. Jeder Besitzer eines Grundstückes, der nun noch immer keine Aschegrube hatte, dem drohte eine Geldstrafe bis zu 50 Mark. Er konnte jedoch auch gleich mit einer Haftstrafe von 5 Tagen belegt werden.[1]
Den beiden Stadt-Originalen Asche Karl und Marie kam diese Anordnung gerade richtig, denn sie brachte ihnen gesicherte Arbeit und zusätzliches Einkommen. Karl und Marie hatten einst die Aufgabe, die bereits vorhandenen Aschegruben auf den Höfen zu leeren.
Literatur
- Meißner Tageblatt: Nr. 36 vom 12. Februar 1899.
- Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909.
Einzelnachweise
- ↑ Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909, S. 52.