Ausschank vom sogenannten „Drebbelbier“ war verboten

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In einer Schenke.

Der Ausschank vom sogenannten „Drebbelbier“ war verboten. Zum Verbot kam es in der Stadt Meißen ab dem 1. Januar 1908, verkündet durch die Königliche Amtshauptmannschaft Meißen.

Hintergründe

Wiederholte Beschwerden hatten die Königliche Amtshauptmannschaft Meißen dazu genötigt eine Neuregelung über den Ausschank von Bier in den Gast- und Schankwirtschaften neu zu erstellen. Es wurde beobachtet, dass in den Gläsern nach dem Spülen stets ein nicht unerheblicher Rest vom Spülwasser in den Gläsern verblieb.

Zunächst hatte man nun auch das Spülen der Trinkgefäße genau definiert. Die Spülung war demnach nur in fließendem, reinem Wasser vorzunehmen. Das Spülen sowie das Befüllen der Trinkgefäße musste nun mindestens von einem Teil der Schankräume aus von den Gästen sichtbar sein. Das Einschenken von Bier im Keller blieb jedoch weiterhin erlaubt. Verboten wurde nun die Abgabe des aus Auslasshähnen oder von Schank- und Trinkgefäßen abgetropften Bieres, dem sogenannten Tropfbieres (Drebbelbier). Zudem war ebenfalls die Abgabe von des in den Trinkgefäßen stehen gebliebenen Bieres, dem sogenannten „Neigenbieres“ nun strikt verboten. Die neu ergangenen Vorschriften waren ab sofort in jeder Gast- und Schankwirtschaft in Plakatform augenfällig aufzuhängen.

Bekanntmachung

Die Orts-Gendarmerie hatte den Einhalt der Bestimmungen genau zu beobachten und Zuwiderhandlungen bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen zur Anzeige zu bringen. Wer weiterhin „Drebbelbier“ abgab musste mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Mark rechnen. Im Widerholungsfall drohte sogar eine mehrtägige Haft.

Die Bekanntmachung wurde im Meißner Tageblatt Nr. 300 vom 25. Dezember 1907 veröffentlicht.[1]

Literatur

  • Meißner Tageblatt Nr. 300 vom 25. Dezember 1907.
  • Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909.

Einzelnachweise

  1. ↑ Erlaß-Sammlung für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meissen, Druck und Verlag Druckerei Klinkicht & Sohn, Meissen 1909, S. 187 bis 189.