Amtsmannschaft Meißen
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Die Amtsmannschaft Meißen war einst die Verwaltung der Stadt Meißen.
Geschichte
Nach der Reformation war Meißen nur noch der Sitz von unteren Verwaltungsbehörden. Die eigentliche Residenz wurde in Dresden aufgebaut. Auch die für den Meißner Kreis gebildete „Mittelbehörde“ kam nach Dresden. Meißen wurde damit Sitz des „Erbamtes Meißen“, welches aus dem „Amt Meißen“, des „Prokuraturamtes Meißen“, des „Schulamtes Meißen“ und des „Stiftsamtes Meißen“ hervorgegangen war.
Durch die Verwaltungsreform des 19. Jahrhunderts (1835-1874) wurden die Ämter schließlich aufgelöst und deren Aufgaben übertrug man nun der „Amtshauptmannschaft Meißen“ bzw. an das „Gerichtsamt Meißen“, das später wiederum zum „Amtsgericht Meißen“ wurde.
Ab dem 1. Januar 1939 wurde aus der Amtshauptmannschaft Meißen das „Landratsamt Meißen“. Ab dem 1. September 1952 wurde die Verwaltung zum „Rat des Kreises Meißen“. Seit Mai 1990 wieder umbenannt in „Landratsamt Meißen“.[1]
Literatur
- Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5.
Einzelnachweise
- ↑ Günter Naumann: Stadtlexikon Meißen. 1. Auflage. Sax-Verlag, Beucha 2009, ISBN 978-3-86729-013-5, S. 223.