Gewerbegericht Meißen

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Die Göttin Justitia.

Das Gewerbegericht Meißen gab es von 1866 bis 1891. Das Gericht war das einzige dieser Art in Sachsen und wurde damals auf Initiative des Meißner Gewerbevereins gebildet. Das Gewerbegericht bestand auf der Grundlage des sächsischen Gewerbegesetzes vom 15. Oktober 1861.

Die Wahl der Mitglieder des Gewerbegerichts erfolgt am 30. April 1866 und am 11. Juni 1866 tritt das Gewerbegericht erstmals zusammen.

Verhandelt wurden vor dem Gericht vorwiegend Streitfälle zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Der Streitwert durfte dabei den maximalen Betrag von 30,00 Mark nicht übersteigen.[1]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Günter Naumann: Meißner Geschichte in Daten 929-1993. Kreissparkasse Meißen, Druck: Druckerei Thieme, Meißen 1993, S. 123.